FACH

Spezialfirmen

Wenn Verdacht auf asbesthaltiges Material besteht und dies bei der vorgesehenen Bearbeitung oder Nutzung eine Gefährdung darstellen könnte, sollte das Material untersucht werden.

Gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503 "Asbest" müssen Firmen, die Materialien mit schwachgebundenem Asbest entfernen, über folgende Anforderungen erfüllen:

Die Suva führt Listen von Firmen mit folgenden Angeboten: