AsbestverbotAm 1. März 1989 ist in der Schweiz ein weitgehendes Asbestverbot in Kraft getreten. Es umfasst heute sowohl die Verwendung von Asbest als auch die Abgabe, die Einfuhr und die Ausfuhr asbesthaltiger Zubereitungen und Gegenstände (Anhang 1.6 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005, SR 814.81). Das Asbestverbot untersagte die Verwendung der meisten asbesthaltigen Erzeugnisse und Gegenstände ab 1. März 1990. Für bestimmte Anwendungen gab es Übergangsfristen bis 1. Januar 1995. Die Anwendung von Spritzasbest wurde bereits 1975/1976 eingestellt. Verbot asbesthaltiger Erzeugnisse und Gegenstände |
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