SpezialfirmenWenn Verdacht auf asbesthaltiges Material besteht und dies bei der vorgesehenen Bearbeitung oder Nutzung eine Gefährdung darstellen könnte, sollte das Material untersucht werden. Gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503 "Asbest" müssen Firmen, die Materialien mit schwachgebundenem Asbest entfernen, über folgende Anforderungen erfüllen:
Die Suva führt Listen von Firmen mit folgenden Angeboten: |
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